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Art. 11 Verordnung über die Kantonsbibliothek Graubünden - Beratungsstelle

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Art. 11 Verordnung über die Kantonsbibliothek Graubünden · Beratungsstelle

1. Die Kantonsbibliothek berät die Schul-, Gemeinde- und Regionalbibliotheken des Kantons Graubünden. Zu diesem Zweck arbeitet sie eng mit der Bündner Arbeitsgemeinschaft Jugendbuch und der Bündner Volksbibliothek zusammen.

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