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Art. 15 Gesetz über die Aktenführung und Archivierung (GAA) - Zusätzliche Aufgaben und Kompetenzen des Staatsarchivs

Organisation
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Art. 15 GAA · Zusätzliche Aufgaben und Kompetenzen des Staatsarchivs

1. Das Staatsarchiv ist das Kompetenzzentrum für das Archivwesen im Kanton Graubünden. Es ist zuständig für

a) die Aufsicht über das Archivwesen im Kanton;

b) die Beratung der öffentlichen Archive und im Rahmen seiner Möglichkeiten von privaten Archiven;

c) die Koordination der Archivierung im Kanton;

d) die Durchführung und Unterstützung von landeskundlichen Forschungs-, Publikations- und Vermittlungsprojekten.

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