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Art. 4 Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsverordnung) - Inhalt

Sportförderungskonzept
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Art. 4 Sportförderungsverordnung · Inhalt

1. Das Sportförderungskonzept bildet die Grundlage für zukünftige sportpolitische Entscheidungen und soll insbesondere

a) in den verschiedenen Bereichen der Sportförderung die aktuelle Situation darstellen;

b) konkrete Schwerpunkte für die Sportförderung definieren und Massnahmen zur Erreichung dieser Schwerpunkte aufzeigen;

c) die Bereiche Zusammenarbeit zwischen Kanton, Gemeinden und Privaten, Programme und Projekte zur Sport- und Bewegungsförderung, Sportanlagen, Breitensport, Leistungssport sowie Sportanlässe berücksichtigen;

d) die Umsetzung der Sportgesetzgebung des Bundes und dessen Konzepte einbeziehen.

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