470.010
CH-GR
Art. 4 Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsverordnung) - Inhalt
Sportförderungskonzept
Art. 4 Sportförderungsverordnung · Inhalt
1. Das Sportförderungskonzept bildet die Grundlage für zukünftige sportpolitische Entscheidungen und soll insbesondere
a) in den verschiedenen Bereichen der Sportförderung die aktuelle Situation darstellen;
b) konkrete Schwerpunkte für die Sportförderung definieren und Massnahmen zur Erreichung dieser Schwerpunkte aufzeigen;
c) die Bereiche Zusammenarbeit zwischen Kanton, Gemeinden und Privaten, Programme und Projekte zur Sport- und Bewegungsförderung, Sportanlagen, Breitensport, Leistungssport sowie Sportanlässe berücksichtigen;
d) die Umsetzung der Sportgesetzgebung des Bundes und dessen Konzepte einbeziehen.