470.010
CH-GR
Art. 23 Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsverordnung) - Bündner Sportpreis und weitere Preise 1. Preissumme
Preise
Art. 23 Sportförderungsverordnung · Bündner Sportpreis und weitere Preise 1. Preissumme
1. Der Bündner Sportpreis beträgt 10 000 Franken. Die Dotierung der weiteren Preise wird auf Empfehlung der Sportförderungskommission von der Regierung festgelegt.