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Art. 23 Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsverordnung) - Bündner Sportpreis und weitere Preise 1. Preissumme

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Art. 23 Sportförderungsverordnung · Bündner Sportpreis und weitere Preise 1. Preissumme

1. Der Bündner Sportpreis beträgt 10 000 Franken. Die Dotierung der weiteren Preise wird auf Empfehlung der Sportförderungskommission von der Regierung festgelegt.

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