470.010
CH-GR
Art. 17 Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsverordnung) - Sport für Kinder im Vorschulalter
Angebote für Kinder im Vorschulalter
Art. 17 Sportförderungsverordnung · Sport für Kinder im Vorschulalter
1. Der Kanton fördert die sportliche Betätigung von Kindern im Vorschulalter.
2. Er kann Beiträge an entsprechende Angebote leisten, soweit diese nicht unter J+S fallen.