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Art. 17 Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsverordnung) - Sport für Kinder im Vorschulalter

Angebote für Kinder im Vorschulalter
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Art. 17 Sportförderungsverordnung · Sport für Kinder im Vorschulalter

1. Der Kanton fördert die sportliche Betätigung von Kindern im Vorschulalter.

2. Er kann Beiträge an entsprechende Angebote leisten, soweit diese nicht unter J+S fallen.

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