470.000
CH-GR
Art. 7 Gesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsgesetz) - Kinder und Jugendliche
Massnahmen
Art. 7 Sportförderungsgesetz · Kinder und Jugendliche
1. Der Schwerpunkt der Unterstützung von Projekten und Programmen liegt in der Förderung des Kinder- und Jugendsportes.