470.000
CH-GR
Art. 12 Gesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsgesetz) - Sportpreis
Massnahmen
Art. 12 Sportförderungsgesetz · Sportpreis
1. Der Kanton kann jährlich den Bündner Sportpreis sowie weitere Preise vergeben und Beiträge an Verbandssportpreise leisten.