450.250
StipVOOCBor
CH-GR
Art. 8 Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendienverordnung, StipVO) - Praktika
Stipendien - Allgemeines
Art. 8 Stipendienverordnung, StipVO · Praktika
1. An Praktika während der Ausbildung können Stipendien ausgerichtet werden, wobei eine allfällige Entschädigung analog dem Lehrlingslohn angerechnet wird.