450.200
StipGLCBor
CH-GR
Art. 12 Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz, StipG) - Maximalstipendien
Stipendien
Art. 12 Stipendiengesetz, StipG · Maximalstipendien
1. Der Maximalbetrag für ein Jahresstipendium beträgt
a) für eine in Ausbildung stehende Person 16 000 Franken;
b) für Personen, die für den Unterhalt von Kindern aufkommen müssen, erhöht sich der Maximalbetrag um 5000 Franken pro Kind.
2. Für Schul- und Studiengelder werden bei der Berechnung der Stipendien maximal 1500 Franken pro Jahr angerechnet. Die Regierung kann höhere Schul- und Studiengelder berücksichtigen und bestimmen, dass sich der Maximalbetrag für ein Jahresstipendium im Umfang der entsprechenden Differenz erhöht.