440.110
BIVOIHOIDis
CH-GR
Art. 30 Verordnung zur sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung (Behindertenintegrationsverordnung, BIV) - Bedarfsanalyse, Angebotsplanung
Planung und Beitragssteuerung
Art. 30 Behindertenintegrationsverordnung, BIV · Bedarfsanalyse, Angebotsplanung
1. In der Bedarfsanalyse werden Informationen zu Nutzenden, Leistungserbringenden sowie kantonalen und ausserkantonalen Angeboten berücksichtigt.
2. Mit der Angebotsplanung werden die Angebotsarten, die Angebotsmenge und die beitragsberechtigten Leistungserbringenden festgelegt.
3. Die Angebotsplanung wird alle vier Jahre festgelegt.