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Art. 30 Verordnung zur sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung (Behindertenintegrationsverordnung, BIV) - Bedarfsanalyse, Angebotsplanung

Planung und Beitragssteuerung
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Art. 30 Behindertenintegrationsverordnung, BIV · Bedarfsanalyse, Angebotsplanung

1. In der Bedarfsanalyse werden Informationen zu Nutzenden, Leistungserbringenden sowie kantonalen und ausserkantonalen Angeboten berücksichtigt.

2. Mit der Angebotsplanung werden die Angebotsarten, die Angebotsmenge und die beitragsberechtigten Leistungserbringenden festgelegt.

3. Die Angebotsplanung wird alle vier Jahre festgelegt.

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