440.110
BIVOIHOIDis
CH-GR
Art. 19 Verordnung zur sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung (Behindertenintegrationsverordnung, BIV) - 2. Projektbegleitung
Geschützte Wohn-, Arbeits- und Tagesstrukturplätze sowie Wohn- und Arbeitsbegleitungen
Art. 19 Behindertenintegrationsverordnung, BIV · 2. Projektbegleitung
1. Das Amt wirkt bei der Planung und Projektierung der subventionierten Bauten beratend mit und begleitet und überwacht die Projektführung.