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Art. 19 Verordnung zur sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung (Behindertenintegrationsverordnung, BIV) - 2. Projektbegleitung

Geschützte Wohn-, Arbeits- und Tagesstrukturplätze sowie Wohn- und Arbeitsbegleitungen
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Art. 19 Behindertenintegrationsverordnung, BIV · 2. Projektbegleitung

1. Das Amt wirkt bei der Planung und Projektierung der subventionierten Bauten beratend mit und begleitet und überwacht die Projektführung.

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