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Art. 12 Verordnung zur sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung (Behindertenintegrationsverordnung, BIV) - Angebotstypen

Geschützte Wohn-, Arbeits- und Tagesstrukturplätze sowie Wohn- und Arbeitsbegleitungen
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Art. 12 Behindertenintegrationsverordnung, BIV · Angebotstypen

1. Bei geschützten Arbeits- und Tagesstrukturplätzen werden die Angebote und die Leistungspauschalen nach Angebotstypen unterschieden.

2. Das Departement legt die Angebotstypen unter Berücksichtigung der Branchen fest.

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