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Art. 26 Gesetz zur sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung (Behindertenintegrationsgesetz, BIG) - Bedarfsanalyse und kantonale Angebotsplanung

Planung, Beitragssteuerung und Aufsicht
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Art. 26 Behindertenintegrationsgesetz, BIG · Bedarfsanalyse und kantonale Angebotsplanung

1. Die Bedarfsanalyse und die Angebotsplanung bilden die Grundlage für die strategische Ausrichtung der Angebote der Behindertenhilfe im Kanton, die Anerkennung der beitragsberechtigten Leistungserbringenden und die Gewährung von Beiträgen.

2. Die Angebotsplanung wird periodisch festgelegt.

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