440.100
BIGLIHLIDis
CH-GR
Art. 12 Gesetz zur sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung (Behindertenintegrationsgesetz, BIG) - Förderbeiträge
Soziale Integration - Geschützte Wohnplätze und Wohnbegleitung
Art. 12 Behindertenintegrationsgesetz, BIG · Förderbeiträge
1. Der Kanton kann zeitlich befristet Förderbeiträge zur Integration und Erhöhung der Selbständigkeit von Personen mit Behinderung gewähren.