Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
440.100 BIGLIHLIDis CH-GR

Art. 1 Gesetz zur sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung (Behindertenintegrationsgesetz, BIG) - Zweck

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (47 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Behindertenintegrationsgesetz, BIG · Zweck

1. Das Gesetz bezweckt die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung.

Gesetz zur sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung (Behindertenintegrationsgesetz, BIG) - Zweck Art. 2 Behindertenintegrationsgesetz, BIG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →