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Art. 2 Rahmenlehrplan zum Fortbildungsgesetz - Hauswirtschaftliche Fortbildung

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Art. 2 Rahmenlehrplan zum Fortbildungsgesetz · Hauswirtschaftliche Fortbildung

a) Kochen und Hauswirtschaft

b) Handarbeit

c) Muttersprache

d) Rechnen/Buchführung

e) Staats- und Rechtskunde

f) Lebenskunde

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