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Art. 6 Vollziehungsverordnung zum Fortbildungsgesetz - Arten

Fortbildung Jugendlicher
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Art. 6 Vollziehungsverordnung zum Fortbildungsgesetz · Arten

1. Es werden zwei Arten von Fortbildung unterschieden

1. die allgemeine Fortbildung;

2. die hauswirtschaftliche Fortbildung.

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