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Art. 13 Vollziehungsverordnung zum Fortbildungsgesetz - Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechts

Inkrafttreten
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Art. 13 Vollziehungsverordnung zum Fortbildungsgesetz · Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechts

1. Diese Vollziehungsverordnung tritt am 1. Dezember 1998 in Kraft.

2. Auf diesen Zeitpunkt wird die Vollziehungsverordnung zum Fortbildungsgesetz vom 1. Juli 1976 aufgehoben.

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