Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
433.150 CH-GR

Art. 1 Vollziehungsverordnung zum Fortbildungsgesetz - Gleichstellung der Geschlechter

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Vollziehungsverordnung zum Fortbildungsgesetz · Gleichstellung der Geschlechter

1. Personen-, Funktions- und Berufsbezeichnungen in dieser Vollziehungsverordnung beziehen sich auf beide Geschlechter, soweit sich aus dem Sinn der Vollziehungsverordnung nicht etwas anderes ergibt.

Gleichstellung der Geschlechter Art. 2 Vollziehungsverordnung zum Fortbildungsgesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →