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Art. 8 Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsstätten im Gesundheits- und Sozialwesen (VOzAGSG) - Rechnungsführung

Bildungszentrum Gesundheit und Soziales (BGS) - Betriebs- und Rechnungsführung
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Art. 8 VOzAGSG · Rechnungsführung

1. Das Bildungszentrum führt das Finanz- und Rechnungswesen nach anerkannten kaufmännischen Grundsätzen. Die Jahresrechnung hat ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu zeigen. Die Jahresrechnung besteht aus der Bilanz, der Erfolgsrechnung und dem Anhang. Sie enthält die Vorjahres- und die Budgetzahlen.

2. Es führt eine Kostenrechnung.

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