432.010
VOZAGSGOLISS
CH-GR
Art. 8 Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsstätten im Gesundheits- und Sozialwesen (VOzAGSG) - Rechnungsführung
Bildungszentrum Gesundheit und Soziales (BGS) - Betriebs- und Rechnungsführung
Art. 8 VOzAGSG · Rechnungsführung
1. Das Bildungszentrum führt das Finanz- und Rechnungswesen nach anerkannten kaufmännischen Grundsätzen. Die Jahresrechnung hat ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu zeigen. Die Jahresrechnung besteht aus der Bilanz, der Erfolgsrechnung und dem Anhang. Sie enthält die Vorjahres- und die Budgetzahlen.
2. Es führt eine Kostenrechnung.