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432.010 VOZAGSGOLISS CH-GR

Art. 24 Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsstätten im Gesundheits- und Sozialwesen (VOzAGSG) - In-Kraft-Treten

Schlussbestimmungen
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Art. 24 VOzAGSG · In-Kraft-Treten

1. Diese Verordnung tritt rückwirkend am 1. Dezember 2004 in Kraft.

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