432.010
VOZAGSGOLISS
CH-GR
Art. 22b Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsstätten im Gesundheits- und Sozialwesen (VOzAGSG) - Beitragszusammensetzung und Beitragshöhe
Beiträge an Auszubildende der Höheren Fachschule (HF) und an Studierende der Fachhochschule (FH)
Art. 22b VOzAGSG · Beitragszusammensetzung und Beitragshöhe
1. Der zu entrichtende Beitrag setzt sich zusammen aus dem Unterstützungsbeitrag gemäss Absatz 2 und gegebenenfalls aus der Pauschale für die elterliche Unterhaltspflicht gemäss Absatz 3.
2. Die Höhe des Unterstützungsbeitrags ist in Anhang 1 festgelegt.
3. Für jedes Kind, für dessen Unterhalt die Person in Ausbildung oder im Studium betreuungs- oder unterstützungspflichtig ist, wird eine jährliche Pauschale von 2760 Franken ausgerichtet.