432.010
VOZAGSGOLISS
CH-GR
Art. 20a Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsstätten im Gesundheits- und Sozialwesen (VOzAGSG) - Verfahren und Abgeltung
Bildungszentrum Gesundheit und Soziales (BGS) - Weitere Beiträge
Art. 20a VOzAGSG · Verfahren und Abgeltung
1. Das BGS unterbreitet dem Amt Vorschläge für Massnahmen zur Förderung der Ausbildung von humanmedizinischem Personal. Es erstattet dem Amt über deren Umsetzung jährlich Bericht.
2. Die vom Kanton gewährten Beiträge an das BGS für Massnahmen zur Förderung der Ausbildung sind in dessen Globalbeitrag enthalten.