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432.010 VOZAGSGOLISS CH-GR

Art. 14 Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsstätten im Gesundheits- und Sozialwesen (VOzAGSG) - Budgetvorgaben

Bildungszentrum Gesundheit und Soziales (BGS) - Budgetverfahren
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Art. 14 VOzAGSG · Budgetvorgaben

1. Das Budget ist nach den formellen und materiellen Vorgaben des Departements zu erstellen.

2. In Bezug auf den Einsatz von Personal und Sachmitteln gelten Vorgaben für die kantonale Verwaltung ausschliesslich sinngemäss und pauschal.

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