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Art. 9 Gesetz über Ausbildungsstätten im Gesundheits- und Sozialwesen (AGSG) - Organe

Bildungszentrum Gesundheit und Soziales (BGS)
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Art. 9 AGSG · Organe

1. Organe des Bildungszentrums sind

a) der Schulrat;

b) die Direktion;

c) die Revisionsstelle.

2. Die Regierung wählt die Revisionsstelle sowie den Schulrat und bezeichnet dessen Präsidium.

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