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Art. 8 Kantonale Berufsmaturitätsverordnung (KBMV) (kBMV) - Erstellung, Form und Inhalte

Zulassungsvoraussetzung und Aufnahmeverfahren in einen lehrbegleitenden Berufsmaturitätslehrgang
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Art. 8 kBMV · Erstellung, Form und Inhalte

1. Die Berufsmaturitätsschulen legen pro Ausrichtung ein einheitliches Aufnahmeverfahren fest und koordinieren die Erstellung der entsprechenden Aufnahmeprüfung.

2. Die Aufnahmeprüfung wird schriftlich durchgeführt und umfasst, basierend auf dem Lehrplan der dritten Klasse der Sekundarschule am Ende des fünften Semesters, die Fächer Erstsprache, Englisch und Mathematik.

3. Je nach Voraussetzung kann pro Ausrichtung zusätzlich ein spezifisches Fach geprüft werden.

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