430.400
KBMVOCMPR
CH-GR
Art. 7 Kantonale Berufsmaturitätsverordnung (KBMV) (kBMV) - Anmeldung
Zulassungsvoraussetzung und Aufnahmeverfahren in einen lehrbegleitenden Berufsmaturitätslehrgang
Art. 7 kBMV · Anmeldung
1. Kandidatinnen und Kandidaten bezeichnen bei der Prüfungsanmeldung eine der Kantonssprachen als ihre Erstsprache.
2. Die Berufsmaturitätsschulen können eine Prüfungsgebühr erheben.