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Art. 7 Kantonale Berufsmaturitätsverordnung (KBMV) (kBMV) - Anmeldung

Zulassungsvoraussetzung und Aufnahmeverfahren in einen lehrbegleitenden Berufsmaturitätslehrgang
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Art. 7 kBMV · Anmeldung

1. Kandidatinnen und Kandidaten bezeichnen bei der Prüfungsanmeldung eine der Kantonssprachen als ihre Erstsprache.

2. Die Berufsmaturitätsschulen können eine Prüfungsgebühr erheben.

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