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Art. 6 Kantonale Berufsmaturitätsverordnung (KBMV) (kBMV) - Termine

Zulassungsvoraussetzung und Aufnahmeverfahren in einen lehrbegleitenden Berufsmaturitätslehrgang
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Art. 6 kBMV · Termine

1. Die Berufsmaturitätsschulen koordinieren die Anmelde- und Aufnahmeprüfungstermine.

2. Die Termine der Aufnahmeprüfungen sind mindestens sechs Monate vor deren Durchführung zu publizieren. Sie finden vor Mitte April statt.

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