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Art. 22 Kantonale Berufsmaturitätsverordnung (KBMV) (kBMV) - Unredlichkeit an der Prüfung

Berufsmaturitätsprüfung
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Art. 22 kBMV · Unredlichkeit an der Prüfung

1. Die Benützung unerlaubter Hilfsmittel sowie jede andere Unredlichkeit haben das Nichtbestehen der Berufsmaturitätsprüfung zur Folge.

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