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Art. 11 Kantonale Berufsmaturitätsverordnung (KBMV) (kBMV) - Unredlichkeit an der Prüfung

Zulassungsvoraussetzung und Aufnahmeverfahren in einen lehrbegleitenden Berufsmaturitätslehrgang
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Art. 11 kBMV · Unredlichkeit an der Prüfung

1. Wer unerlaubte Hilfsmittel in Anspruch nimmt oder sich einer anderen Unredlichkeit schuldig macht, hat die Aufnahmeprüfung nicht bestanden.

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