430.400
KBMVOCMPR
CH-GR
Art. 11 Kantonale Berufsmaturitätsverordnung (KBMV) (kBMV) - Unredlichkeit an der Prüfung
Zulassungsvoraussetzung und Aufnahmeverfahren in einen lehrbegleitenden Berufsmaturitätslehrgang
Art. 11 kBMV · Unredlichkeit an der Prüfung
1. Wer unerlaubte Hilfsmittel in Anspruch nimmt oder sich einer anderen Unredlichkeit schuldig macht, hat die Aufnahmeprüfung nicht bestanden.