430.400
KBMVOCMPR
CH-GR
Art. 10 Kantonale Berufsmaturitätsverordnung (KBMV) (kBMV) - Zusätzlicher Prüfungstermin
Zulassungsvoraussetzung und Aufnahmeverfahren in einen lehrbegleitenden Berufsmaturitätslehrgang
Art. 10 kBMV · Zusätzlicher Prüfungstermin
1. In begründeten Fällen führt die Berufsmaturitätsschule eine zusätzliche Prüfung durch.