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Art. 10 Kantonale Berufsmaturitätsverordnung (KBMV) (kBMV) - Zusätzlicher Prüfungstermin

Zulassungsvoraussetzung und Aufnahmeverfahren in einen lehrbegleitenden Berufsmaturitätslehrgang
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Art. 10 kBMV · Zusätzlicher Prüfungstermin

1. In begründeten Fällen führt die Berufsmaturitätsschule eine zusätzliche Prüfung durch.

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