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Art. 8 Verordnung über die Brückenangebote - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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Art. 8 Verordnung über die Brückenangebote · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung über die Anerkennung von Vorlehrinstitutionen vom 2. Juli 1996 wird aufgehoben.

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