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Art. 4 Verordnung über die Brückenangebote - 3. Integrationsbrückenangebot

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Art. 4 Verordnung über die Brückenangebote · 3. Integrationsbrückenangebot

1. Das Integrationsbrückenangebot bietet allgemeinbildenden und berufsvorbereitenden Unterricht in Theorie und Praxis mit Schwerpunkten Förderung der Sprach- sowie der Sozialkompetenzen. Es richtet sich an Jugendliche, die Unterstützung in der Berufsfindung und der Integration in die Gesellschaft benötigen.

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