Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
430.180 GEBVAFBOTAUCFP CH-GR

Art. 5 Gebührenverordnung für das Amt für Berufsbildung (GebVAFB) - Inkrafttreten

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (5 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 5 GebVAFB · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2008 in Kraft.

← Art. 4 GebVAFB Gebührenverordnung für das Amt für Berufsbildung (GebVAFB) - Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →