430.180
GEBVAFBOTAUCFP
CH-GR
Art. 4 Gebührenverordnung für das Amt für Berufsbildung (GebVAFB) - Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 4 GebVAFB · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Die Gebührenverordnung für das Amt für Berufsbildung vom 13. Juli 1993 wird aufgehoben.