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Art. 4 Gebührenverordnung für das Amt für Berufsbildung (GebVAFB) - Aufhebung bisherigen Rechts

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Art. 4 GebVAFB · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Gebührenverordnung für das Amt für Berufsbildung vom 13. Juli 1993 wird aufgehoben.

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