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Art. 1 Gebührenverordnung für das Amt für Berufsbildung (GebVAFB) - Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

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Art. 1 GebVAFB · Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

1. Für Beratungssitzungen im Rahmen der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung erhebt das Amt von Erwachsenen, welche ausserhalb des Kantons wohnhaft sind, eine Kostenbeteiligung von 150 Franken pro Beratungsstunde.

2. Bei ausgewiesener finanzieller Notlage kann das Amt auf schriftliches und begründetes Gesuch hin auf eine Kostenbeteiligung verzichten.

3. Für Beratungen von Personen, welche innerhalb des Kantons wohnhaft sind, wird keine Gebühr erhoben.

4. Für Beratungssitzungen im Rahmen der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung im Auftrag Dritter schliesst das Amt mit diesen eine Leistungsvereinbarung ab und erhebt von denselben eine Kostenbeteiligung von 150 Franken pro Beratungsstunde.

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