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Art. 15 Verordnung über die Subventionierung von Bauten in der Berufsbildung, in weiterführenden Bildungsangeboten und an Hochschulen (Bauverordnung BwBG) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Art. 15 Bauverordnung BwBG · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt auf den 1. August 2012 in Kraft.

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