Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
430.150 CH-GR

Art. 10 Verordnung über die Subventionierung von Bauten in der Berufsbildung, in weiterführenden Bildungsangeboten und an Hochschulen (Bauverordnung BwBG) - Projektänderungen

Bauausführung und Auszahlung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 10 Bauverordnung BwBG · Projektänderungen

1. Wesentliche Änderungen am Bauvorhaben sowie Änderungen, welche eine Anpassung der Beitragsleistung zur Folge haben können, sind dem zuständigen Amt unverzüglich mitzuteilen. Für eine Anpassung der Beitragszusicherung ist ein entsprechendes Gesuch einzureichen.

← Art. 9 Bauverordnung BwBG Verordnung über die Subventionierung von Bauten in der Berufsbildung, in weiterführenden Bildungsangeboten und an Hochschulen (Bauverordnung BwBG) - Geltungsbereich Art. 11 Bauverordnung BwBG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →