Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
430.100 BWBGVOFPFC CH-GR

Art. 12 Verordnung über die Berufsbildung und weiterführende Bildungsangebote (BwBGV) - Anerkennungsgesuche

Höhere Berufsbildung und Weiterbildung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 12 BwBGV · Anerkennungsgesuche

1. Gesuche um beitragsrechtliche Anerkennung von höheren Fachschulen oder Institutionen, die berufliche Weiterbildung als wesentlichen Bestandteil ihrer Tätigkeit anbieten, sind dem Amt für Höhere Bildung einzureichen.

← Art. 11 BwBGV Verordnung über die Berufsbildung und weiterführende Bildungsangebote (BwBGV) - Gegenstand Art. 14 BwBGV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →