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Art. 10 Verordnung über die Berufsbildung und weiterführende Bildungsangebote (BwBGV) - Gesundheitsförderung

Berufliche Grundbildung
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Art. 10 BwBGV · Gesundheitsförderung

1. Berufsfachschulen nehmen in den Schullehrplänen Bildungsziele zum Thema Gesundheitsförderung und Prävention auf.

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