430.000
BWBGLFPFC
CH-GR
Art. 7 Gesetz über die Berufsbildung und weiterführende Bildungsangebote (BwBG) - Übertragung der Aufgabenerfüllung
Allgemeine Bestimmungen
Art. 7 BwBG · Übertragung der Aufgabenerfüllung
1. Sofern der Kanton die sich aus diesem Gesetz ergebenden Aufgaben nicht selber erfüllt, überträgt die Regierung die Aufgabenerfüllung auf Dritte.