430.000
BWBGLFPFC
CH-GR
Art. 53 Gesetz über die Berufsbildung und weiterführende Bildungsangebote (BwBG) - Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
Art. 53 BwBG · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Das Gesetz über die Berufsbildung im Kanton Graubünden (Kantonales Berufsbildungsgesetz) vom 6. Juni 1982 wird aufgehoben.