430.000
BWBGLFPFC
CH-GR
Art. 5 Gesetz über die Berufsbildung und weiterführende Bildungsangebote (BwBG) - Organe der Schule
Allgemeine Bestimmungen
Art. 5 BwBG · Organe der Schule
1. Die nichtkantonalen Träger der anerkannten Schulen bestimmen
1. Ein Gremium, welchem die strategische Führung der Schule obliegt;
2. eine Instanz, welcher die operative, betriebliche und pädagogische Führung der Schule obliegt;
3. eine Revisionsstelle, welcher die Überprüfung der Rechnungsführung obliegt und die den zuständigen Gremien der Schule sowie dem Amt Bericht erstattet.