430.000
BWBGLFPFC
CH-GR
Art. 39 Gesetz über die Berufsbildung und weiterführende Bildungsangebote (BwBG) - Beiträge privater Trägerschaften
Finanzierung - Kostentragung und Beiträge
Art. 39 BwBG · Beiträge privater Trägerschaften
1. Die Trägerschaften der beitragsrechtlich anerkannten Gastgewerblichen Fachschule Graubünden, von höheren Fachschulen oder Institutionen, die berufliche Weiterbildung als wesentlichen Bestandteil ihrer Tätigkeit anbieten, erbringen eine Eigenleistung von 2.5 Prozent des Betriebsdefizits.