430.000
BWBGLFPFC
CH-GR
Art. 32 Gesetz über die Berufsbildung und weiterführende Bildungsangebote (BwBG) - Angebot
Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
Art. 32 BwBG · Angebot
1. Die Regierung sorgt für ein bedarfsgerechtes dezentrales Angebot an Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung.