430.000
BWBGLFPFC
CH-GR
Art. 24 Gesetz über die Berufsbildung und weiterführende Bildungsangebote (BwBG) - Organisation und Durchführung
Berufliche Grundbildung - Qualifikationsverfahren
Art. 24 BwBG · Organisation und Durchführung
1. Die Prüfungskommissionen sorgen für die Organisation und Durchführung der Qualifikationsverfahren.