Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
430.000 BWBGLFPFC CH-GR

Art. 17 Gesetz über die Berufsbildung und weiterführende Bildungsangebote (BwBG) - Grundsatz

Berufliche Grundbildung - Schulische Bildung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (51 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 17 BwBG · Grundsatz

1. Die vom Kanton geführten Schulen sowie die von Dritten geführten und von der Regierung beitragsrechtlich anerkannten Schulen bieten ein dezentrales, ausreichendes Angebot an Berufsfachschulen. Die Schulen bereiten Berufslernende auf einen anerkannten Berufsabschluss in der beruflichen Grundbildung vor.

2. ...

← Art. 16 BwBG Gesetz über die Berufsbildung und weiterführende Bildungsangebote (BwBG) - Gegenstand, Geltungsbereich Art. 18 BwBG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →