Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
427.220 VHFOSUR CH-GR

Art. 9 Verordnung über Hochschulen ohne kantonale Trägerschaft und über Forschung (VHF) - Überprüfung

Leistungsauftrag mit Globalbeitrag oder mit leistungsorientierter Pauschale
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 9 VHF · Überprüfung

1. Das Amt überprüft, ob die mit einer Betriebsbewilligung beziehungsweise einem Leistungsauftrag mit Globalbeitrag verbundenen Verpflichtungen durch die Institution eingehalten werden. Es kann dazu Expertinnen oder Experten beiziehen.

2. Wird bei der Überprüfung festgestellt, dass die anrechenbaren Kosten zu hoch angesetzt worden sind, muss der zu viel ausbezahlte Anteil des Globalbeitrages an den Kanton zurückbezahlt werden.

← Art. 8 VHF Verordnung über Hochschulen ohne kantonale Trägerschaft und über Forschung (VHF) - Zweck Art. 10 VHF →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →