427.220
VHFOSUR
CH-GR
Art. 9 Verordnung über Hochschulen ohne kantonale Trägerschaft und über Forschung (VHF) - Überprüfung
Leistungsauftrag mit Globalbeitrag oder mit leistungsorientierter Pauschale
Art. 9 VHF · Überprüfung
1. Das Amt überprüft, ob die mit einer Betriebsbewilligung beziehungsweise einem Leistungsauftrag mit Globalbeitrag verbundenen Verpflichtungen durch die Institution eingehalten werden. Es kann dazu Expertinnen oder Experten beiziehen.
2. Wird bei der Überprüfung festgestellt, dass die anrechenbaren Kosten zu hoch angesetzt worden sind, muss der zu viel ausbezahlte Anteil des Globalbeitrages an den Kanton zurückbezahlt werden.