427.220
VHFOSUR
CH-GR
Art. 8 Verordnung über Hochschulen ohne kantonale Trägerschaft und über Forschung (VHF) - Entzug
Leistungsauftrag mit Globalbeitrag oder mit leistungsorientierter Pauschale
Art. 8 VHF · Entzug
1. Sind eine oder mehrere Voraussetzungen für die Erteilung des Leistungsauftrags mit Globalbeitrag oder mit leistungsorientierter Pauschale nicht mehr erfüllt, reduziert die Regierung den Globalbeitrag beziehungsweise die leistungsorientierte Pauschale oder entzieht den Leistungsauftrag.
2. Basiert der Leistungsauftrag mit Globalbeitrag oder mit leistungsorientierter Pauschale auf einer Betriebsbewilligung, kann auch diese entzogen werden.