427.220
VHFOSUR
CH-GR
Art. 5 Verordnung über Hochschulen ohne kantonale Trägerschaft und über Forschung (VHF) - Bemessung
Leistungsauftrag mit Globalbeitrag oder mit leistungsorientierter Pauschale
Art. 5 VHF · Bemessung
1. Die Bemessung des Globalbeitrages für die Grundfinanzierung von Forschungsstätten von nationaler Bedeutung gemäss Bundesgesetzgebung sowie der weiteren Forschungsstätten berücksichtigt die Unterstützungsbeiträge der öffentlichen Hand, die kompetitiv erworbenen Drittmittel, die Eigenleistungen der Trägerschaft sowie die durch Drittmittel finanzierten Arbeitsplätze im Bereich der Forschung.
2. Die anrechenbaren Kosten für weitere Forschungsstätten umfassen Personalkosten sowie forschungsbezogene Kosten für Apparate, Material und Infrastruktur.